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Weiße Flaschen auf der Abfülllinie für Biozide bei Erkol Fill

Fertigpackungsverordnung: Füllmenge und e-Zeichen richtig umsetzen

Die Fertigpackungsverordnung legt fest, wie viel Inhalt in einer Verpackung sein muss und wie Sie die Menge angeben. Sie betrifft daher jedes Produkt, das abgefüllt in den Handel kommt. Verstöße können Bußgelder und Rückrufe nach sich ziehen. Deshalb erklären wir in diesem Beitrag die wichtigsten Regeln für flüssige Produkte.

Was regelt die Fertigpackungsverordnung?

Eine Fertigpackung ist ein Produkt, das ohne den Käufer abgepackt und verschlossen wurde. Die Fertigpackungsverordnung schützt Verbraucher vor zu geringen Füllmengen. Gleichzeitig sorgt sie für fairen Wettbewerb, weil für alle Anbieter dieselben Regeln gelten. Sie beruht auf dem Mess- und Eichgesetz und setzt zudem europäische Vorgaben um.

Die Nennfüllmenge auf dem Etikett

Die Nennfüllmenge ist die Menge, die Sie auf der Verpackung angeben. Bei Flüssigkeiten erfolgt die Angabe nach Volumen, also in Milliliter oder Liter. Außerdem gilt je nach Menge eine Mindesthöhe für die Ziffern.

Nennfüllmenge Mindesthöhe der Ziffern
bis 50 ml 2 mm
über 50 bis 200 ml 3 mm
über 200 bis 1.000 ml 4 mm
über 1.000 ml 6 mm

Welche Abweichungen sind erlaubt?

Kein Abfüllprozess trifft die Menge in jeder Flasche exakt. Daher arbeitet die Verordnung mit zwei Grundsätzen. Erstens darf der Mittelwert einer Charge die Nennfüllmenge nicht unterschreiten. Zweitens darf die einzelne Packung nur begrenzt nach unten abweichen.

Nennfüllmenge Zulässige Minusabweichung
5 bis 50 ml 9 Prozent
50 bis 100 ml 4,5 ml
100 bis 200 ml 4,5 Prozent
200 bis 300 ml 9 ml
300 bis 500 ml 3 Prozent
500 bis 1.000 ml 15 ml
1.000 bis 10.000 ml 1,5 Prozent

Höchstens zwei Prozent der Packungen dürfen diese Grenze unterschreiten. Zudem darf keine Packung um mehr als das Doppelte abweichen.

Abfüllung in transparente Tiegel, die Fertigpackungsverordnung regelt die zulässige Füllmenge

Was bedeutet das e-Zeichen?

Das kleine e neben der Mengenangabe ist freiwillig. Damit erklärt der Hersteller, dass er die europäischen Vorgaben zur Füllmenge einhält. Das erleichtert vor allem den Verkauf in andere Länder der EU, weil dort keine erneute Prüfung nötig ist. Das Zeichen muss mindestens drei Millimeter hoch sein und im selben Sichtfeld wie die Menge stehen. Es setzt allerdings voraus, dass die Füllmengen kontrolliert und dokumentiert sind.

Füllmenge sicher einhalten

In der Praxis hilft nur eine genaue Anlage mit laufender Kontrolle. Wer zu wenig füllt, verstößt gegen die Regeln. Wer hingegen dauerhaft zu viel füllt, verschenkt Produkt. Unsere Anlagen arbeiten deshalb mit einer Genauigkeit von ± 0,5 Prozent. Außerdem prüfen wir die Füllmengen während der Serie und dokumentieren die Ergebnisse je Charge. Details dazu finden Sie auf der Seite Zertifizierte Lohnabfüllung.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist, wer das Produkt herstellt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Als Abfüller sorgen wir für korrekte Füllmengen und liefern die Nachweise. Die Angaben auf dem Etikett legt dagegen der Markeninhaber fest. Stimmen Sie sich daher früh mit uns ab, damit Etikett und Abfüllung zusammenpassen. Dieser Beitrag ersetzt jedoch keine Rechtsberatung.

Wie die Abfüllung insgesamt abläuft, lesen Sie im Beitrag zur Lohnabfüllung. Sie haben Fragen zu Ihrem Produkt? Schreiben Sie uns, damit wir Sie unterstützen können.

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